Dirk, ich bin sicher da wird man eine Lösung für dich finden können. Hattest du nicht auch eine P4pro ?
Die neue Verordnung schreibt ja ab C1 (ab <900g) eine Fernidentifizierung vor :
Das System zur Fernidentifizierung erlaubt es Personen am Boden festzustellen, welche unbemannten Luftfahrzeuge sich in der Gegend befinden, wo der Fernpilot / die Fernpilotin sich befindet und wer der Betreiber*in ist. Ein solches System muss in UAS der Klassen C1, C2 und C3 installiert sein. Es sendet kontinuierlich Daten über den UAS Betreiber / die UAS Betreiberin, die Seriennummer, die geografische Position von UAS und Fernpilot*in, und auch Geschwindigkeit und aktuelle Höhe. Das System erlaubt es also Personen am Boden festzustellen, wer über ihnen fliegt, welches UAS es ist, wem es gehört, wo der Fernpilot / die Fernpilotin steht und in welcher Höhe sich das unbemannte Luftfahrzeug bewegt. Denken Sie also daran, dass auch Sie nicht anonym unterwegs sind, wenn Sie mit einer Kamera die Umgebung beobachten und filmen.
Dafür könnten neuere Fluggeräte entsprechende Hardware bekommen oder wenigstens FW-Updates. Bei älteren Bestandsgeräten, wie meiner P3pro gab es den letzen FW-Update im Juli 2017 und da wird wohl nichts mehr kommen, um diese Vorgabe einzuhalten. Vielleicht aber Zusatzgeräte, in die man die eID dann eingeben kann/muß. Aber für diese Bestandsgeräte gibt es ja auch die Übergangsregelung von 2 Jahren :
Für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren gibt es darüber hinaus Übergangsregelungen, sodass bereits erworbene unbemannte Luftfahrzeuge für einen begrenzten Zeitraum weiterbetrieben werden können. Diese Regelungen sind in Artikel 22 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 im Detail beschrieben.