Alles anzeigenBatterien, als Ersatz bzw. lose, einschließlich Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien für tragbare elektronische Geräte dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden. Lithium-Metall-Batterien
dürfen einen Lithium-Metall-Gehalt von höchstens 2 g und Lithium-Ionen-Batterien dürfen eine Nennenergie in
Wattstunden von höchstens 100 Wh haben. Gegenstände, deren Hauptzweck das Versorgen eines anderen Gerätes mit
Strom ist, z.B. Lade-Akkus („Powerbanks“) werden als Ersatz-Batterien angesehen. Diese Batterien müssen einzeln
gegen Kurzschluss gesichert sein. Jede Person darf nicht mehr als 20 solcher Ersatz-Batterien mitführen.
*Das Luftfahrtunternehmen kann die Mitnahme von mehr als 20 Batterien genehmigen.
Batterien: Tragbare elektronische Geräte, die auslaufsichere Batterien enthalten. Die Batterien müssen A67
entsprechen und höchstens 12 V und höchstens 100 Wh haben. Höchstens 2 Ersatz-Batterien dürfen mitgeführt werden
(für Einzelheiten siehe 2.3.5.11).
Hmm, also sogar in dem Dokument ist von 20 Ersatz-Batterien im ersten Absatz die Rede (rote Hervorhebung von mir) und nicht nur von 2 wie im unteren Absatz, der sich auf Geräte mit auslaufsicheren Batterien bezieht.
Das ist schon ein wesentlicher Unterschied. Denn als Filmer kommst mit 2 Ersatzbatterien gesamt halt kaum aus.