Folgende Mail habe ich heute erhalten:
Sehr geehrte/r Reinhold xxxxx
Sie haben ab dem 18. Juni 2021 eine oder mehrere der nachstehend aufgeführten gebührenpflichtigen Leistungen des Luftfahrt-Bundesamtes in Anspruch genommen.
Welche Amtshandlung oder Amtshandlungen Ihnen konkret berechnet werden, können Sie Ihrem persönlichen Kostenbescheid in Ihrem Nutzerkonto entnehmen.
Nachfolgend finden Sie eine allgemeine Übersicht der Gebühren:
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Registrierung als natürliche Person |
20,00 |
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Registrierung als juristische Person |
50,00 |
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Online-Theorieprüfung und Ausstellung eines EU-Kompetenznachweises A1/A3 |
25,00 |
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Ausstellung eines EU-Fernpiloten-Zeugnisses A2 (Betriebskategorie „offen“) |
30,00 |
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Ausstellung eines EU-Fernpiloten-Zeugnisses STS (Betriebskategorie „speziell“) |
30,00 |
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Verlängerung oder Änderung eines Fernpiloten-Nachweises |
15,00 |
Die Gebühren ergeben sich aus §2 Abs. 1 LuftKostV i.V.m der Anlage Gebührenverzeichnis (zu § 2 Absatz 1). Die Gebührenpflicht besteht seit dem 18. Juni 2021 gemäß der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV).
Hinweis: Sollten Sie mehrere Registrierungen als UAS-Betreiber durchgeführt oder mehrere Kompetenznachweise oder Fernpiloten-Zeugnisse erhalten haben, werden auch alle gebührenpflichtigen Leistungen berechnet, sofern sie ab dem 18.06.2021 durchgeführt wurden.
Ein entsprechender Kostenbescheid wurde bislang noch nicht an Sie übermittelt.
Dieser ist nun in Ihrem Benutzerkonto zur Ansicht, zum Download und zur Zahlung verfügbar.
Bitte loggen Sie sich zeitnah mit Ihren Zugangsdaten ein und überweisen Sie den Betrag wie im Kostenbescheid angegeben, an die dort aufgeführte Bankverbindung, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Der Betrag ist sofort fällig.
Zugang zu Ihrem Benutzerkonto:
https://uas-registration.lba-openuav.de/
Ihr Benutzername entspricht der bei der Registrierung verwendeten E-Mail-Adresse. Sollten Sie Ihr Passwort nicht mehr zur Hand haben, nutzen Sie bitte die Funktion „Passwort vergessen“, um ein neues Passwort zu erstellen.
Weitere Informationen zur geltenden Gebührenordnung finden Sie unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/luftkostv/
Für Rückfragen oder bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an das zuständige E-Mail-Postfach des Luftfahrt-Bundesamtes. Die Mailadresse dazu lautet UAS@lba.de.
Mit freundlichen Grüßen
Luftfahrt-Bundesamt
Referat B5
Unbemannte Luftfahrtsysteme
E-Mail: UAS@lba.de
Internet: https://www.lba.de
- Postanschrift -
Luftfahrt-Bundesamt
38144 Braunschweig
- Besucheranschrift (Hierher bitte Pakete adressieren) -
Luftfahrt-Bundesamt
Hermann-Blenk-Str. 26
38108 Braunschweig"
Obwohl ich von Dutzenden von Phishingmails noch nie eine erhalten habe, die so echt aussieht, kommt mir das Ganze sehr merkwürdig vor. Das angegebene Datum stimmt nämlich nicht. Tatsächlich erhielt ich zudem vor ziemlich genau 3 Jahren die Nachricht, dass im Laufe des Jahres 2022 ein Kostenbescheid (müssten bei mir 20 € sein) kommen würde.
Ich konnte in meinen Unterlagen aber weder den Bescheid finden noch eine Zahlung von mir.
Wie ist es denn bei euch nach der Registrierung eurer Drohne abgelaufen bzw. was haltet ihr von der Angelegenheit?
PS. Kann man nicht mal dieses Label "Allgemeines" abschaffen oder anders lösen? Es ist immer extrem nervig bis man das anwählen kann - jedenfalls bei mir.