Ausgabe bzw. Distribution von privat produziertem 4K Hochzeitsfilm

  • Mein Credo lautet daher also: "Wer mit der Aufzeichnung nicht einverstanden ist, möge dies gefälligst vorab mit dem Dirigenten (dieser ist meist zugleich der Veranstalter) klären, widrigenfalls er halt nicht mitsingen oder mitspielen darf!"


    Ich bin kein Jurist, aber diese Praxis stelle ich mir juristisch schwierig vor. Das individuelle Recht, nicht aufgezeichnet zu werden, ist natürlich, muss nicht begründet werden und darf in Folge dessen aber auch nicht in Form von gesellschaftlichen Nachteilen sanktioniert werden (hier: der bewusste Ausschluss an einer Chorteilnahme).

  • Um das am Ende juristisch wasserdicht zu haben, müsste man ja schon fast jede einzelne Person ein Formblatt unterschreiben lassen, mit deren Unterschrift sie sich bereiterklärt, evtl. an irgendeiner Stelle des Films evtl. in Bild & Ton aufzutauchen.

    Vorlagen gibt es im Internet und theoretisch müsstest Du die dann alle sammeln und aufbewahren. Ebenso wie andere Genehmigungen und Vereinbarungen. Wird „privat“ nur niemand machen.


    I.d.R. sollte man die Besucher/Teilnehmer solcher Veranstaltungen aber vorher Informieren, dass Aufnahmen gemacht werden, die für die Veröffentlichung gedacht sind. Und wer da nicht ins Bild geraten will muss sich halt im Hintergrund halten oder nicht teilnehmen.

    Soweit ich weiß, kann selbst so eine Zusage immer noch widerrufen werden.

    Richtig.


    Aber dadurch könnten dann ggf. Ersatzansprüche entstehen.


    Zumal diese Personen ja selbst alle individuell mit ihren Smartphones gefilmt haben - gut möglich, dass irgendwo bei denen auch ich darauf zu sehen sein könnte.

    Wenn deren Aufnahmen privat bleiben, also nicht veröffentlicht werden, wäre es ok, solange Du nicht gleich dagegen Einspruch erhoben hast.

    Und da kommt es dann auch darauf an, ob Du tatsächlich gezielt gefilmt wirst, oder nur als bildunwichtiger „Beifang“ ins Bild gerätst.




    Gruß

    Peter

    Als Moderator verfasste Beiträge sind durch grüne Schrift erkennbar.

    Rest ist private Meinung

  • Eure Worte in Gottes Ohr...


    Auch Ich kann davon ein Lied singen. Lampionumzug im Kindergarten, Weihnachtsfeier Schule, Fackelumzug der Feuerwehrjugend, Friedensfest der Kinder in der Kirche. Faschingsumzug der Vereine, etc., etc. Ich habe es aufgegeben!


    Für den Fieldrecorder war nur noch eine Bank frei, fängt nicht ein Besucher an, im Takt auf die Bank zu klopfen. Ein Stativ aufgestellt (nach Absprache mit dem Direx) - reicht der Platz nicht für die Stühle, wird es samt Kamera umgeschmissen...

    Das Licht auf der Cam ist zu hell...


    Alle filmen und fotografieren mit Handys etc. Aber kaum hat einer eine halbe Profiausrüstung, wird gemeckert: Mein Kind wird nicht gefilmt...


    Ende Gelände!


    Schönen Sonntag

  • Sage ich doch, mit dem Smartphone wird man gar nicht wahrgenommen. Man ist ja nur einer von vielen.

    Man macht das, was alle machen, und somit regt sich ja auch keiner darüber auf, dass man Kinder filmt.

  • Sage ich doch, mit dem Smartphone wird man gar nicht wahrgenommen. Man ist ja nur einer von vielen.

    Man macht das, was alle machen, und somit regt sich ja auch keiner darüber auf, dass man Kinder filmt.

    Es sei denn, du filmst mit dein Iphone 17 Pro und hast das so aufgerüstet wie im Iphone Thread gezeigt...:teufel:

    LG Theo Houben

  • Sage ich doch, mit dem Smartphone wird man gar nicht wahrgenommen. Man ist ja nur einer von vielen.

    Man macht das, was alle machen, und somit regt sich ja auch keiner darüber auf, dass man Kinder filmt.

    Wenn du das für Dich "privat" machst, geht es.

    Nur wenn Du halt "im Auftrag" der Schule/Kita/Verein ein Video erstellen sollst, welches hinterher auch an z.B. die Eltern abgegeben werden soll, dann nicht.


    Einerseits bekommst Du bei sowas nicht mit nur einem Smartphone hin. Vermutlich auch nicht mit mehreren, sondern beötigst schon ein gewisses Maß an Ausrüstung und (festen) Aufbau.

    Und anderseits ändert mit was für einem Gerät Du filmst nichts an der rechlichen Situation. Genehmigungen der Eltern müssen halt vorher zwingend eingeholt werden/vorliegen. Selbst für das obligatorische Klassenfoto werden vorher alle Unterschriften eingesammelt und zusätlich muss auch noch bestätigt werden, ob das Bild auf der Internetseite der Schule veröffenlicht werden darf.


    Die Schule auf die meine Tochter geht, filmt ihre Veranstaltungen auch nicht mehr,



    Gruß

    Peter

    Als Moderator verfasste Beiträge sind durch grüne Schrift erkennbar.

    Rest ist private Meinung

  • Habe da neulich in der Stadt mit dem blanken Smartphone einen schönen Springbrunnen gefilmt.
    Da laufen plötzlich kleine Kinder quer hinein, der Vater bemerkt mich. dass ist diese Szene weiter
    filme und kommt schreiend auf mich zu. Ich habe ihm die Szene im ruhigen Ton gezeigt und Ihn
    gefragt ob ich die Szene löschen muss. Am Ende konnte ich die Szene behalten, weil mein Smartphone
    nicht auf seine Kinder gerichtet war, habe gerade da zum Schwenk noch oben gezogen.

    Beste Grüsse;
    Es kommt darauf an wie kreativ man mit der Kamera umgeht, nicht wie teuer sie ist...

  • Und anderseits ändert mit was für einem Gerät Du filmst nichts an der rechlichen Situation. Genehmigungen der Eltern müssen halt vorher zwingend eingeholt werden/vorliegen. Selbst für das obligatorische Klassenfoto werden vorher alle Unterschriften eingesammelt und zusätlich muss auch noch bestätigt werden, ob das Bild auf der Internetseite der Schule veröffenlicht werden darf.

    Man kann ja alles wieder widerrufen, wenn den Eltern danach ist. Da kann man eigentlich nur jedem, der damit Geld verdient, oder als gefallen dazu raten, sowas nicht mehr zu filmen. Sollen die Eltern doch mit ihrem Smartphone sich gegenseitig an die Gurgel gehen.


    Ich finde schon das es mit den Persönlichkeitsrechten krankhafte Züge angenommen hat.

  • Ja, das Thema wird halt immer mehr aufgebauscht und jeder fühlt sich ausspioniert und beobachtet,

    Anderseits wird von den Leuten dann selbst das Privatest auf Plattformen wir META & Co geteilt.


    Ist halt nix mit sapiens sapiens....

    Als Moderator verfasste Beiträge sind durch grüne Schrift erkennbar.

    Rest ist private Meinung

  • Deshalb ja mein Vorschlag das entweder über SwissTransfer oder WeTransfer zu schicken, oder auf Deine Cloud hochzuladen.

    Das ist nicht öffentlich und Du kannst mit einem Upload allen gewünschten Personen die Datei zum Download zur Verfügung stellen.

    Wer kann denn sicherstellen, dass nicht irgendwer der Empfänger den Film nicht doch veröffentlicht?

    Der Filmersteller, der nichts schriftlich in der Hand hat, wird das ausbaden müssen.


    Grüße

  • Wer kann denn sicherstellen, dass nicht irgendwer der Empfänger den Film nicht doch veröffentlicht?

    Der Filmersteller, der nichts schriftlich in der Hand hat, wird das ausbaden müssen.

    Genau das ist der springende Punkt, der Auftragnehmer ist der Urheber. Das Ganze auf den Auftraggeber abzuwälzen funktioniert nicht. Mit den Persönlichkeitsrechten finde ich es auch übertrieben. Ist aber leider so. Deshalb nehme ich 2026 Hochzeiten für immer aus meiner Liste.

    Gruß

  • Wer kann denn sicherstellen, dass nicht irgendwer der Empfänger den Film nicht doch veröffentlicht?

    Verhindern kann das niemand.

    Aber das wäre dann die Sache dessen, der den Film veröffentlicht.

    Von der Sache her könntest Du den dann abmahnen.

    Als Moderator verfasste Beiträge sind durch grüne Schrift erkennbar.

    Rest ist private Meinung

  • Ich gehe bei meine Antwort davon aus, dass die Teilnehmer vor der Hochzeit nicht ausdrücklich darüber informiert wurden, dass ein Film gedreht wird und dass es auch keine belastbaren (schriftliche) Einwilligungen dazu gibt.


    Dies ist keine Rechtsberatung.


    Aus meiner Sicht greifen drei Rechtskomplexe:

    1. Recht am eigenen Bild – §§ 22–23 KUG
    2. Datenschutzrecht – DSGVO (insb. Art. 6, 7 Abs. 3, 13, 17, 19, 21)
    3. Urheberrecht (UrhG) sowie Pflichten von Plattformen nach dem DSA (Art. 16)

    A) Kein eigener Upload/keine eigene Veröffentlichung.

    Ich würde den Film nicht selbst veröffentlichen und keinesfalls irgendwo hochladen. Übergib das fertige Video dem Brautpaar und räume ihnen schriftlich die vereinbarten Nutzungsrechte ein. Wichtig: Die Übertragung von Nutzungsrechten ändert nichts an deiner datenschutzrechtlichen Verantwortung für Dreh, Schnitt und Speicherung.


    B) Datenschutzpflichten aus der Produktion.

    Da die Gäste vorab nicht informiert wurden, fehlen - so vermute ich - eine belastbare Erlaubnis. Betroffene können Löschung der sie betreffenden Sequenzen bei dir verlangen und ggf. Widerspruch einlegen. Eine erteilte Einwilligung kann Widerrufen werden.

    Du musst dann die weitere Verarbeitung unterlassen und die Daten in deinem Verantwortungsbereich löschen, soweit keine Ausnahmen greifen. Bereits ausgehändigte Privatkopien Dritter kannst du faktisch nicht „zurückholen“; deine eigenen Kopien/Exports/Rohdaten musst du aber prüfen und löschen und ggf. Empfänger informieren.


    C) Verantwortlichkeit für Veröffentlichungen.

    Für jede eigene Verbreitung (Upload/Teilen) ist der jeweilige Veröffentlicher verantwortlich: Lädt das Brautpaar hoch, liegt die Verantwortung für diese Veröffentlichung beim Brautpaar; lädst du hoch, liegt sie bei dir. Das rechtliche Risiko (KUG) bezieht sich auf die Verbreitung/öffentliche Zurschaustellung, nicht an das bloße Herstellen.


    D) Drittuploads (z. B. YouTube).

    Wenn ein Dritter den Film trotz Verbots hochlädt, haftet primär dieser Uploader Du kannst als Urheber gegen den Uploader vorgehen; abgebildete Personen können Persönlichkeits-/Datenschutzrechte geltend machen. Plattformen müssen nach Meldung rechtswidrige Inhalte entfernen. Das Brautpaar ist nur für eigene Uploads verantwortlich, nicht automatisch für fremde Drittuploads.


    E) Empfehlung für künftige Projekte:

    Vor den Aufnahmen für die betroffenen Personen klare Informations-/Einwilligungstexte bereitstellen und einen Widerrufs-/Löschprozess beschreiben.


    Rollen sauber trennen: Du bist verantwortlich für die Produktion. Das Brautpaar ist verantwortlich für die eigene Verbreitung).


    Meine Sicht als juristischer Laie. Dies ist keine Rechtsberatung!


    Beste Grüße, Uli

  • Deshalb nehme ich 2026 Hochzeiten für immer aus meiner Liste.

    Sinnvoll.

  • Meine Sicht als juristischer Laie.

    KI basierend? würde ich da vemuten... 8o:beer:

    Als Moderator verfasste Beiträge sind durch grüne Schrift erkennbar.

    Rest ist private Meinung

  • Noch eine Ergänzung zum DSGVO (Datenschutzecht) und da die "Haushaltsausnahme".


    Wenn etwas im persönlichen, kleinen Kreis stattfindet, dann greift unter umständen die DSGVO nicht. Z. B. kleine Familienfeier. Da kann dann ein Angehöriger nicht verlangen, dass sein Foto aus dem Familienalbum entfernt werden muss, nur weil er bei der Aufnahme nicht um Erlaubnis gefragt wurde.


    Soweit ich gelesen habe, schauen Gerichte bei der "Haushaltsaufnahme" nicht so sehr auf die Zahl der Teilnehmer, sondern auf deren persönliche Verbundenheit und Beziehung. Ich kenn mich da aber nicht aus. Einfach unter DSGVO und Hauhaltsausnahme suchen.


    Beste Grüße, Uli

  • Wenn ich deine Ausführungen also richtig verstehe, rod dann bin ich als reiner Ersteller/Produzent/Filmer des Hochzeitsfilm sicher, solange ICH die Aufnahmen nirgendwo hochlade oder sonst in irgendeiner Weise veröffentliche?


    Zählt eine Weitergabe des fertigen Erzeugnisses an das Brautpaar denn nicht auch bereits als eine Veröffentlichung bzw. Verbreitung?


    Ich glaube allerdings auch, dass man bei allen rechtlichen Angelegenheiten wohl auch aufpassen muss, sich hier jetzt nicht in der Pedanterie zu verlieren. Für ein rein privates Erzeugnis wie dieser Hochzeitsfilm und die Weitergabe im engsten Kreis (= Brautpaar) halte ich solche rechtlichen Gedankengänge allenfalls für theoretischer Natur. Im persönlichen Familien- & Bekanntenkreis habe ich noch nie mitbekommen, dass es hinterher wegen so einem Erzeugnis Probleme gegeben hätte - im Gegenteil: man war doch immer froh & angetan, eine schöne visuelle Erinnerung erhalten zu haben, die man sich bei Bedarf auch immer wieder anschauen kann.


    Um eine breite Veröffentlichung mit unbekanntem Empfängerkreis, wie es YouTube oder sonstige Streaming-Plattformen darstellen, geht und ging es hier ja auch nie. Finde das selber immer befremdlich, wenn auch hier im Forum hin und wieder private Erzeugnisse auf YouTube oder sonstigen Plattformen gestreamt / geteilt werden, unabhängig davon, ob das Video intern auf "privat" geschaltet ist oder nicht. Die Google- bzw. Meta-Server haben den Inhalt dann trotzdem und gleichzeitig auch alle weiteren Verwertungsrechte daran.

  • In 99,999... Prozent der Fälle freuen sich Brautpaar, Angehörige und Freunde über das Video und nix passiert. Insofern würde ich das entspannt sehen.


    Wenn es dann doch einen gibt, der aus dem Video raus will, bewegst du dich in dem von mir beschriebenen rechtlichen Rahmen. Nochmal, das ist meine laienhafte* Sicht.


    Was die DSGVO betrifft, bleibst du als Urheber verantwortlich.


    Du gibst das Video an das Brautpaar weiter und überträgst ihnen das Nutzungsrecht. Veröffentlichen sie das Video, sind sie für diese Veröffentlichung verantwortlich, nicht du. Das betrifft dann im wesentlichen die Fragen wie Rechte am eigenen Bild (KUG).


    Aber, du bist als Urheber des Videos auch dann weiter für Fragen der DSGVO verantwortlich. In Deutschland kannst du das Urheberrecht und seine Pflichten nicht übertragen. Nebenbei, das schützt Kreative.


    Wie gesagt, lass dich da nicht verrückt machen. Man sollte nur abschätzen können, in welchem rechtlichen Rahmen man sich bewegt.


    * Wer sich wundert, warum ich das so oft betone. Es gab allgemein reichlich Versuche, aus solchen Texten einen rechtlichen Anspruch abzuleiten. Deshalb...


    Beste Grüße, Uli