Mein Credo lautet daher also: "Wer mit der Aufzeichnung nicht einverstanden ist, möge dies gefälligst vorab mit dem Dirigenten (dieser ist meist zugleich der Veranstalter) klären, widrigenfalls er halt nicht mitsingen oder mitspielen darf!"
Ich bin kein Jurist, aber diese Praxis stelle ich mir juristisch schwierig vor. Das individuelle Recht, nicht aufgezeichnet zu werden, ist natürlich, muss nicht begründet werden und darf in Folge dessen aber auch nicht in Form von gesellschaftlichen Nachteilen sanktioniert werden (hier: der bewusste Ausschluss an einer Chorteilnahme).