Das amerikanische Unternehmen muss, wenn es von der EU verklagt und verurteilt worden ist, in Europa keine Niederlassung haben, damit das Urteil wirksam wird. Deren WEB-Site wird einfach für Europa gesperrt und damit ist für sie Feierabend hier.
Ich glaube nicht, dass ein Landgericht in einer Zivilsache eine solche Befugnis hat. Und im Falle der Fälle gibt es VPN.
Die Videos mit urheberrechtlich geschützten Inhalten bei Youtube in den privaten Bereich zu verschieben geht nicht, weil YT auch dort die gleichen Anforderungen stellt wie im öffentlichen Bereich
Dafür müsste YT erst einmal der GEMA folgen bzw. die GEMA noch beweisen, dass in den Stücken, die ich mir habe generieren lassen, Training mit GEMA-geschützten Inhalten nachweisbar ist. Ich fände es überaus überraschend, wenn das LG München es durchsetzen könnte, dass YT pauschal jegliche per KI-erzeugte Musikinhalte sperrt und wie soll es bei KI-erzeugter Musik eine Content-Id geben, anhand derer YT eine "Urheberrechtsverletzung" feststellen könnte?
So wie ich die Angelegenheit auf der GEMA-Website verstanden habe, sind die hingegangen und haben ganz bewusst versucht, mit entsprechenden Prompts Stücke erzeugen zu lassen, die den Werken von Künstlern, die die GEMA vertritt, so ähnlich sind, dass die den Schluss gezogen haben, dass Material dieser Künstler zum Training verwendet worden ist. MIr ist nicht klar, wie das bei Stücken funktionieren soll, die sich Endkunden haben generieren lassen (aber vielleicht gibt es auch dafür jetzt schon oder demnächst eine KI).
Abgesehen davon: YT hat ja bisher nicht gemeckert und z.B. ein GEMA-Tester hätte bei einem privaten Video keinen Zugriff mehr, oder sehe ich das falsch?
Und wenn es ganz hart kommen sollte, nehme ich einfach die Musik raus und lade eventuell betroffene Videos wieder hoch (da ein direkter Austausch bei YT ja nicht geht), ggf. auf einem neuen Kanal.
Ich denke, dass sich die geforderten 30% sicherlich nicht auf den Gesamtumsatz von Suno beziehen, sondern auf den Umsatz, der im Bereich der GEMA erzielt wird.
Die 30% beziehen sich auf deren grundsätzliches KI-Lizenzmodell, was anscheinend erst einmal unabhängig von der Suno-Klage ist.
In der Praxis stelle ich es mir aber sehr schwierig vor, beispielsweise festzustellen, wie viele mit Suno generierte Stücke im Bereich der GEMA eingesetzt werden und zweitens dann zu bestimmen, wie welcher Prozent der Abogebühren (also dem Umsatz von Suno) darauf entfällt, um davon dann z.B. die 30% zu berechnen.
Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass Suno dann einfach hingeht und für Kunden aus Deutschland/der EU, etc. pauschal einen Zuschlag zum Abopreis verlangt. Warten wir es ab. Vorläufig werde ich jedenfalls meine Vorgehensweise nicht ändern.