Beiträge von ro_max

    Ich habe mal gelernt, dass aus "A" ein "An" wird, wenn das folgende Wort mit einem Vokal beginnt.

    Jain. Entscheidend ist der Laut, nicht die Schreibweise. In diesem Fall ist es schon ein "an", aber es gibt auch Fälle, wo ein Wort mit einem Konsonanten am Anfang geschrieben wird, da dieser aber nicht gesprochen wird und der zweite Buchstabe ein Vokal(laut) ist, muss es trotzdem "an" sein, wie z.B. "an hour".
    Andererseits gibt es Wörter, die zwar mit einem Vokal anfangen, aber keinen Vokallaut am Wortanfang haben und deshalb trotz des Vokals nur ein "a" bekommen, z.B. "a uniform".

    Gleiches gilt für "the" (kurzes "eh") und "the" (gesprochen mit langem "i"), wobei das in der Schriftsprache keinen Unterschied macht, aber beim Sprechen beachtet werden muss.

    Reichen da zwei 27" oder wären 32 " besser ?

    Welche Größe/Diagonale bekommst Du maximal untergebracht? Für Videobearbeitung verwende ich einen 4K Computermonitor mit 42" und einen 4K OLED TV mit 48" als Vorschau bei einem Betrachtungsabstand von ca. 1 Meter. Kleiner würde ich persönlich nicht mehr gehen wollen; 32" ist für mich absolute Untergrenze, es sei denn, es handelt sich um ein Notebook...

    Ich bin gespannt, ob YouTube demnächst auch nach so etwas fragt.

    Ich schreibe normalerweise in die Videobeschreibung, dass das Bild zwar eine Computeranimation ist, aber nicht das Ergebnis von KI und dass die Musik jedoch durchaus per KI erzeugt sein kann. Unabhängig von YT-Vorgaben möchte ich nämlich nicht, dass Zuschauer das Bild (also quasi meine "Arbeit" als KI-erzeugt ansehen); bei der Hintergrundmusik ist das etwas anderes, da ich ja nicht selbst Musik erschaffe (also z.B. als Komponist und Musiker meine Stücke selbst schreiben und einspielen würde).

    Die Auseinandersetzung wird schwierig, die GEMA selbst schreibt, "stimmen weitgehend... überein". Wie weitgehend ist weitgehend?

    Bei den auf der GEMA-Website aufgeführten Beispielen (inklusive Lead Sheet und Möglichkeit, sich das KI-Ergebnis anzuhören) ist das von der KI erzeugte Stück schon (für mich als musikalischen Laien) sehr ähnlich. Was diese Fälle angeht, kann ich der Argumentation der GEMA durchaus folgen.

    Die GEMA bemängelt zwei Punkte: 1) dass Suno Material von Künstlern, die die GEMA vertritt, ohne Erlaubnis, Gebühren, etc. für das Training der KI benutzt hat und 2) dass es mit entsprechenden Prompts möglich ist, einen Output aus der KI zu generieren, der sich kaum vom "Original" unterscheidet und dass dieser Output somit das Urheberrecht des ursprünglichen Künstlers verletzt sowie mit dessen Werken am Markt konkurriert.


    Übrigens, eine Frage, die die künstlerische Arbeit von ro_max nicht direkt betrifft. Denn er schafft, so vermute ich zumindest, keine Stücke, die anderen sehr ähnlich sind.

    Ich bin zwar nicht "künstlerisch" tätig, aber mit dem Rest liegst Du schon richtig. ;-)


    Mein Interesse ist nicht, Stücke generieren zu lassen, die bekannten Songs möglichst ähnlich sind, sondern meine, i.d.R. nur 30-40 Sekunden langen, Animationen mit Hintergrundmusik zu unterlegen, die ein wenig mit der Animation bzw. deren Inhalt zu tun hat. Früher war die Hintergrundmusik rein instrumental, aber heute kann man dank der KI z.B. einen Songtext erzeugen lassen, der Merkmale der Animation aufgreift und so einen stärkeren Bezug zwischen Bild und Ton schafft. Beispiele gibt es auf meinem Kanal (in der Shorts-Sparte), ich will hier keine Links einstellen.

    Das amerikanische Unternehmen muss, wenn es von der EU verklagt und verurteilt worden ist, in Europa keine Niederlassung haben, damit das Urteil wirksam wird. Deren WEB-Site wird einfach für Europa gesperrt und damit ist für sie Feierabend hier.

    Ich glaube nicht, dass ein Landgericht in einer Zivilsache eine solche Befugnis hat. Und im Falle der Fälle gibt es VPN.


    Die Videos mit urheberrechtlich geschützten Inhalten bei Youtube in den privaten Bereich zu verschieben geht nicht, weil YT auch dort die gleichen Anforderungen stellt wie im öffentlichen Bereich

    Dafür müsste YT erst einmal der GEMA folgen bzw. die GEMA noch beweisen, dass in den Stücken, die ich mir habe generieren lassen, Training mit GEMA-geschützten Inhalten nachweisbar ist. Ich fände es überaus überraschend, wenn das LG München es durchsetzen könnte, dass YT pauschal jegliche per KI-erzeugte Musikinhalte sperrt und wie soll es bei KI-erzeugter Musik eine Content-Id geben, anhand derer YT eine "Urheberrechtsverletzung" feststellen könnte?


    So wie ich die Angelegenheit auf der GEMA-Website verstanden habe, sind die hingegangen und haben ganz bewusst versucht, mit entsprechenden Prompts Stücke erzeugen zu lassen, die den Werken von Künstlern, die die GEMA vertritt, so ähnlich sind, dass die den Schluss gezogen haben, dass Material dieser Künstler zum Training verwendet worden ist. MIr ist nicht klar, wie das bei Stücken funktionieren soll, die sich Endkunden haben generieren lassen (aber vielleicht gibt es auch dafür jetzt schon oder demnächst eine KI).


    Abgesehen davon: YT hat ja bisher nicht gemeckert und z.B. ein GEMA-Tester hätte bei einem privaten Video keinen Zugriff mehr, oder sehe ich das falsch?

    Und wenn es ganz hart kommen sollte, nehme ich einfach die Musik raus und lade eventuell betroffene Videos wieder hoch (da ein direkter Austausch bei YT ja nicht geht), ggf. auf einem neuen Kanal.


    Ich denke, dass sich die geforderten 30% sicherlich nicht auf den Gesamtumsatz von Suno beziehen, sondern auf den Umsatz, der im Bereich der GEMA erzielt wird.

    Die 30% beziehen sich auf deren grundsätzliches KI-Lizenzmodell, was anscheinend erst einmal unabhängig von der Suno-Klage ist.


    In der Praxis stelle ich es mir aber sehr schwierig vor, beispielsweise festzustellen, wie viele mit Suno generierte Stücke im Bereich der GEMA eingesetzt werden und zweitens dann zu bestimmen, wie welcher Prozent der Abogebühren (also dem Umsatz von Suno) darauf entfällt, um davon dann z.B. die 30% zu berechnen.


    Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass Suno dann einfach hingeht und für Kunden aus Deutschland/der EU, etc. pauschal einen Zuschlag zum Abopreis verlangt. Warten wir es ab. Vorläufig werde ich jedenfalls meine Vorgehensweise nicht ändern.

    Das Gericht kann auch Strafen gegen ein ausländisches Unternem/Personen verhängen.

    Klar.

    Ob und wie diese dann durchgesetzt werden können, steht auf einem anderen Blatt.

    Eben.

    Es es könnte ja durchaus Vermögenswerte geben auf die zugegriffen werden kann.

    Das ist die Frage. Andere amerikanische Internet-Unternehmen haben eine Dependance in Europa und die unterliegt dann europäischem Recht. Für Suno wäre mir das nicht bekannt.


    In dem KI-Lizenzmodel der GEMA stellen die sich eine Beteiligung von mindestens 30% der Umsätze vor. Wenn Suno tatsächlich Inhalte von Künstlern für das Training genutzt hat, die von der GEMA vertreten werden, dann vermutlich wohl nicht zu 30% des Gesamtrainings. Wenn die GEMA ausländische Künstler (z.B. amerikanische) vertreten sollte, dann wohl doch für Deutschland (und vielleicht der EU), aber wohl kaum in den USA. Die haben dort sicherlich ihre eigenen Verwertungsgesellschaften, die ggf. auch ein Stück vom Kuchen wollen.

    Dazu passt vielleicht dieses:

    Interessant. Warten wie ab, was passiert. Sollte das zu Ungunsten von Suno ausgehen, wird man sehen, wie die sich verhalten und welche Auswirkungen das auf deren Kunden hat. Im Zweifelsfall würde ich halt "problematische" Videos auf "privat" schalten.


    Vermutlich wird sich aber die Sache länger hinziehen, wenn es nicht vorzeitig zu einem Vergleich kommt. Auch weiß ich nicht, was das Landgericht München überhaupt gegen ein amerikanisches Unternehmen unternehmen kann, sollte es gegen dieses entscheiden (es sei denn, Suno hätte eine deutsche Niederlassung/Filiale, die deutschem Recht untersteht).

    Nun würde mich mal interessieren wie ihr das macht.

    "Früher" habe ich GEMA-freie Musik genommen mit den entsprechenden Nachteilen (langwierige Suche, etwas passendes zu finden, wenn überhaupt, etc.). Heute nutze ich Musik erzeugt durch KI, dann kann ich auch Gesang haben und den Text beeinflussen (so etwas geht mit GEMA-freien Audiobibliotheken meines Wissens nicht). Ist das Ergebnis künstlerisch wertvoll oder tontechnisch high-end? Wohl kaum, aber für meine Zwecke und Ansprüche als Nicht-Musiker und Nicht-Audiophilem reicht es durchaus. Und solange YouTube nicht wegen irgendwelcher Copyrightverletzungen meckert, ist mir auch eine GEMA-Freistellungsbescheinigung ziemlich egal.

    Deshalb gibt es auch dunkle oder graue Leinwände die das Umgebungslicht absorbieren, habe leider selber keine Erfahrung damit.

    Nur absorbieren die natürlich auch einen Teil des Beamerlichts, so dass dieser entsprechend stark sein muss, um das auszugleichen (mit den entsprechenden Nachteilen wie höheren Anschaffungs- und Stromkosten sowie, u. U., lauteren Lüftern). Es gibt auch Leinwände mit einem höherem Gain, die das einfallendes Licht "gebündelter" zum Betrachter reflektieren, diese habe meines Wissens aber auch Nachteile. Derzeit bleibt es in der Regel dabei, dass man für einen Beamer den Raum verdunkeln und Streulicht möglichst vermeiden muss.


    Ein Vorteil von Beamern ist, dass, sofern man die Leinwand einfahren und quasi "verstecken" kann, diese im Gegensatz zu einem TV-Gerät vergleichbarer Größe im ausgeschalteten Zustand optisch nicht so wuchtig sind. Wenn man aber bedenkt, dass für einen Beamer der Raum entsprechend präpariert werden muss, was bei Nichtgebrauch auch nicht so toll aussieht (wer mag z.B. schon schwarze Decken in einem Wohnraum; es ist dann eher ein separater Raum sinnvoll, den man auch erst einmal haben muss)), dann löst sich dieser Vorteil recht schnell wieder in Luft auf. Früher hat man Fernseher bei Nichtgebrauch in Schränken verborgen, aber bei der Größe heutiger TV-Geräte müssten das mitunter gewaltige Schränke sein.

    Meines Wissens gilt: Nits = Lumen durch Quadratmeter Fläche


    Habe ich eine 2,5m breite 16:9 Leinwand (mit perfekter Reflektion), dann sind das ca. 3,5 m2


    Bei 2.000 Lumen würde dann meines Erachten gelten: 2.000 / 3,5 = 571 Nits. Das ist zwar sehr anständig (z.B. für ein OLED-TV), aber jetzt nicht soooo der Bringer bei Restumgebungslicht.


    Da die Bildschirme von TVs selbst leuchten und nicht auf die Reflektion von Licht (wie ein Beamer) angewiesen sind, können die Hersteller das Schwarz der Schirm (bzw. deren Eigenreflektion von Umgebungslicht), beispielsweise durch Entspiegelung, reduzieren. Bei einer Leinwand kann diese (im Falle einer rein diffusen Fläche) nicht zwischen dem gewollten Lichteinfall des Beamers und dem nicht gewollten Lichteinfall durch Raumbeleuchtung unterscheiden.


    Ach ja: will ich 2.000 Nits auf der o.g. Leinwand, dann müsste der Beamer nach meiner Kalkulation ca. 7.000 Lumen haben.

    Für die Videoclips, die ich mache, verwende ich gern das Hochkantformat, weil sich das für die Tanzanimation einer einzelnen Figur durchaus anbietet. Außerdem haben Shorts bei YT in meiner Erfahrung mehr Views (hatte Uli ja schon erwähnt).


    Für mehr "filmische" Clips am TV bevorzuge ich aber immer noch Widescreen. Wenn ich sowohl Widescreen als auch Hochkant haben will, muss ich meine Animationen wegen des anderen Bildauschnitts und der Brennweiten neu rendern lassen (im 3D-Programm, nicht nur in DVRS).

    Ist nur die Frage, ob die Lanes für 2 Karten im Rechner ausreichen oder ob man da dann auf die Workstation/Serverarchitektur angewiesen ist, wenn es keinen Flaschenhals geben soll?

    Das ist durchaus möglich. Wenn man zwei solche Karten in einem Rechner verbaut, sollte auch das Umfeld entsprechend passen (gerne auch mehr RAM-Speicher).

    Davon abgesehen ist aber die PCI-Geschwindigkeit ist für die Dinge, die ich machen möchte, nicht so wichtig wie z.B. für Spiele.


    Noch eine Bemerkung zu Performance-Gewinnen: ich habe gerade mal eine Stoffsimulation (für Kleidung auf animierten Figuren) auf einer RTX2080Ti und einer RTX4090 bei gleichen Einstellungen gemacht. Die 4090 hat die Simulation in 50% der Zeit geschafft, war also doppelt so schnell. Da diese Simulationen gern mal mehrere Stunden pro Versuch dauern (auf der 4090 wohlgemerkt) ist der Unterschied schon deutlich zu spüren (in Stunden Zeitgewinn).

    Früher habe ich mal gelernt, dass ein Zuwachs von 25% am PC zwar messbar wäre, man ihn aber in der Praxis kaum merken würde.

    Deshalb würde ich mir für 2.200 Euronen lieber etwas anderes kaufen.

    Also der Performancegewinn von einer RTX5090 gegenüber einer RTX2070 Super dürfte schon ein bisschen höher sein als 25%, vorausgesetzt, die eingesetzte Software weiß die Leistung auch zu nutzen und das sollte bei DVR Studio der Fall sein. Die RTX5090 hat schließlich 8,5 mal so viele Cuda Cores und 4 mal so viel VRAM wie die RTX2070 Super.


    Was mich an der 5090 potenziell viel mehr interessiert ist, dass diese anscheinend nur wieder 2 Slots breit ist und es dadurch (hoffentlich) wieder einfacher wird, Systeme mit mehreren GPUs zu bekommen. Bei der 4090 war das wegen deren Breite schon ein ziemliches Problem.


    Das oben angesprochene Hardware-Decoding spielt für mich de facto allerdings keine Rolle.

    Ihr Abdruck auf der Rückseite der Rechnung käme zu spät.

    Meines Wissen wären (zumindest in D) AGBs auf der Rückseite einer Bestell- bzw. Auftragsbestätigung schon zu spät.


    Das ist natürlich ein Pokern mit der Unwissenheit des Vertragspartners, aber viele Privatleute lassen sich durch AGB beeindrucken, weil es ja schon schwarz auf weiß steht.

    Im Zeitalter des Internets sind auch Privatleute eher über solche Dinge informiert (oder informieren sich im Bedarfsfall eben), als das noch zu einer Zeit der Fall war, als man z.B. rechtliches Wissen in einer Leihbibliothek umständlich zusammensuchen musste. Klar, man kann bei Privatleuten pokern, aber für empfehlenswert halte ich die Strategie nicht.

    Ich gebe auch noch zu bedenken, dass eine Rechtsschutzversicherung für Privatleute verglichen mit der für Gewerbetreibende, Freischaffende, Vermieter, etc. meines Wissens recht günstig ist und man somit durchaus Gefahr läuft, dass das Gegenüber über eine solche verfügt.


    Aber hier ging es um betuchte Menschen. Die Aufträge zusagen und vergeben, enorme Beträge für so eine Feier locker machen, Menschen dazu aus der ganzen Welt einladen. Und dann kalt lächelnd bestehende Verträge brechen.

    Gerade Leute, die es sich finanziell leisten können, brechen eher Verträge; im Zweifel haben die einen Anwalt/eine Rechtsschutzversicherung bzw. vertrauen u. U. darauf, dass ihnen schon niemand ans Bein pinkeln wird. Von einem Handwerker erfuhr ich z.B., dass "größere" Bauherrn eher pünktliche Zahlungen verschleppen, als das private Bauherrn tun. Für kleine Betriebe ist ein solches Verhalten von "solventen" Großkunden schnell existenzbedrohend.


    Wozu sich so etwas tatsächlich antun?

    Warum man sich so etwas antut?

    1) "Monetarisierung" von etwas, was man als Hobby ohnehin betreibt, mit potenzieller steuerlichen Abschreibung von "Hobbyanschaffungen" (aber Vorsicht vor steuerlicher Liebhaberei).


    2) Zweites (drittes, etc.) finanzielles Standbein.


    3) Hauptjob.


    Ich kann den Markt für solche Klein- und Kleinst-Produktionen nicht einschätzen; würde ich so etwas aber machen, dann eher wegen (1) statt (2) oder gar (3). Davon leben müssen (auch nur teilweise) möchte ich absolut nicht (ich betreibe das ja noch nicht einmal mehr als Hobby).

    Wenn Du Dir irgendwelche Dinge kaufst, weil Du meinst diese für die Durchführung des Auftrags zu benötigen, ist das immer Deine Sache. Ein Handwerker würde Dir ja auch nicht in Rechnung stellen, dass er einen neuen Schraubendreher benötigt.

    Also kannst Du da auch keinerlei anteilige Ansprüche geltend machen. Und der Auftraggeber wird und braucht diese Sachen auch nicht übernehmen.

    Wenn man für einen bestimmten Auftrag spezielle Anschaffungen tätigt und eine (teilweise) Kostenübernahme durch den Auftraggeber wünscht, dann muss man das eben vorher entsprechend vereinbaren. Vor vielen Jahren hatte ich mal einen Auftrag, für den ich eine spezielle Software benötigte. Da diese auch hinterher für mich weiter verwendbar war (ich sie aber ohne den Auftrag nicht angeschafft hätte), habe ich mit dem Auftraggeber eine 50% Kostenübernahme vereinbart.


    Ohne eine solche Vereinbarung hat gurlt natürlich im Prinzip Recht, zumindest was "größere" Dinge angeht. Allerdings stelle ich zunehmend auf Handwerkerrechnung fest, dass (vorher so nicht ausdrücklich vereinbarte Zuschläge) für Fahrtkosten/Fahrzeugpauschale (und in Zeiten von Corona) ein Zuschlag für erhöhten Hygieneaufwand berechnet wird/wurde. Beliebt sind auch Kleinteilpauschalen, obwohl diese gar nicht benötigt wurden und so eine Pauschale auch nicht vorher entsprechend vereinbart war.


    Vielleicht ist das doch einfach ein Fall für die Rechtsschutzversicherung?

    Sofern Du eine Rechtsschutzversicherung hast, die (a) auch solche Nebentätigkeiten abdeckt und (b) diese bereit vor dem "Versicherungsfall" unter Berücksichtigung eventueller Wartezeiten bestand.


    Da muss man sich auch erst einmal Gedanken drüber machen als Dienstleister, wie man sowas regelt. Und auch, wenn man sowas in AGB verfasst, können AGB oder bestimmte Klauseln auch unwirksam sein oder bedürfen einer gesonderten Unterschrift, weil man nicht Alles in AGB „verstecken darf“. Da kannste erstmal Juristen bemühen, um ein Standardwerk von AGB anzulegen und sonstige Fälle zu berücksichtigen.


    AGBs braucht man allerdings eh irgendwann. Man kann auch schauen, wie die von anderen Anbietern aussehen.

    Ja, man kann sich die AGBs von anderen "Mitbewerbern" anschauen und davon "inspirieren" lassen. Allerdings halte ich es für sinnvoll, wenn sich ein auf solche Dinge spezialisierter Jurist den u. U. selbst zusammengebauten Entwurf ansieht, insbesondere wenn dieser dann häufiger/längere Zeit verwendet werden soll. Es gibt immer z.B. neue Gesetze/Urteile/Auslegungen, die man als Laie nicht kennt, die man auch nicht so einfach im Internet recherchieren kann und die auch nicht unbedingt in den (möglicherweise veralteten) AGBs anderer Dienstleister enthalten bzw. berücksichtigt sind. Ich vermute, auch in Österreich gilt der Grundsatz "Unkenntnis schützt vor Strafe nicht"...

    Siehe Anfang des Threads - es ist eine komplett neue Zusammenstellung

    Klar, habe ich gesehen. Aber ich weiß nicht, ob die genannte Konfiguration für 8K und mehrere Spuren plus Effekten, etc. ausreichend wäre. Habe da keine einschlägigen Erfahrungen.


    Moderne Systeme verfügen doch auch über ausreichend dimensonierte Netzteile.

    Nach den Gerüchten soll z.B. die 5090 auf 600 Watt ausgelegt sein, wenn dann auch noch ein paar andere stromhungrige Komponenten verbaut sind (der 14900K ist meines Wissens auch nicht gerade ein Beispiel an Genügsamkeit) dann wird es u. U. auch mit einem 1.000-Watt Netzteil (aus der Eingangkonfiguration) eng.

    Das betrifft vorerst nur die 4090, die anderen sind wohl noch eine Weile in Produktion.

    In der Vergangenheit hat Nvidia oft noch eine Ti-Version ihrer Highend-Karten nachgeschoben. Das ist bei der 4090 nicht passiert (also keine 4090 Ti). Ich habe derzeit (in verschiedenen Rechnern) RTX2080 Ti, RTX3080 Ti, RTX3090 und RTX4090 im Einsatz und würde heute nichts mehr unterhalb einer 4090 kaufen (allerdings auch mehr für CGI als für Videoschnitt); die "Profiversion" der 4090 ist mir dann mit 8-10K doch etwas zu teuer.

    Wenn Nvidia tatsächlich kurzfristig die Produktion der 4090 einstellt, dürften die Preis recht stabil bleiben bzw. sogar steigern.


    Dennoch ist zu erwarten, dass eine RTX5090 noch einmal deutlich teurer werden wird als eine 4090; über die Mehrleistung kann derzeit nur spekuliert werden.


    Wahrscheinlich irgendwann auch 8k.

    Bis Du sicher, dass der Rest Deines Rechner dafür fit wäre, selbst wenn Du jetzt eine entsprechende Graka kaufst?