Beiträge von Roman Schön

    Danke für diese Wertung. Die Kamera gefällt mir umso besser, je mehr ich von ihr lese und sehe. Am meisten stört mich derzeit der offenbar unbrauchbare Sucher und das bei hellem Aussenlicht auch nur begrenzt nutzbare Display. Könnte sich hierzu bitte ein Nutzer der Kamera noch äussern?


    Ich muss kaum je länger als 45 Min. am Stück aufzeichnen (Events bis zur / ab der Pause), und auch das nur selten.


    "MacMedia", warum ist die Kamera deines Erachtens nichts für Automatikfilmer? Arbeitet die Automatik unzuverlässig?

    Danke für diese Gedanken, Wolfgang. Eine Aufzeichnung in 4:2:2 mittels externem Recorder (z. B. Ninja) möchte ich vermeiden. Vielleicht sollte ich aber wirklich noch ein paar Wochen abwarten. Mal gucken.


    Wie sehr erachten denn andere hier die Canon als technologisch veraltet (die fehlenden 50p bei FHD mal ausgeklammert)?

    Inzwischen sind wir im März 2014 angekommen und ich liebäugele mit einem Kameraneukauf.


    Da ich ab und zu (obschon nicht monatlich) mit Chroma-Keying arbeite, sollte es diesmal eine bezahlbare 4:2:2 sein. Die Canon XF100 ist im Preis inzwischen ja einiges gesunken. Darüber hinaus schätze ich eine kleine Kamera, die professionelle Bedienelemente bietet. Ich bin nicht unbedingt der Typ, welcher Farb-, Knee-, Gammaeinstellungen & Co. im Menü arg ausreizen will. Die Klassiker - Fokus, Schärfe, Zoom, Gain, Weissabgleich überlasse ich aber ungern der Automatik. XLR brauche ich ab und zu. 4K ist für mich in naher Zukunft kein Thema. 1920p/50 wäre zwar nett, muss aber auch nicht sein. Mpeg-2 habe ich schätzen gelernt.


    Ich frage darum die (früheren) Eigentümer einer Canon XF100 (HWerner, Erichus & Co.): Würdet ihr mir diese Kamera auch heute noch empfehlen?

    Wolfgang, es war nie meine Absicht, dich zu verarschen oder zu belehren. Ich verstand deine Aussage "Betriebswirtschaftlich wird das immer ein nichtmaterielles Wirtschaftsgut sein, und durchaus auch rechtlich als Lizenz gelten." dahingehend, dass es sich deiner Meinung nach zwangsläufig um eine Lizenz handle, weil es eben ein immaterielles Gut sei (darum kein Kauf sein könne). Aus diesem Kontext entstand dann meine Antwort, dass materiell/immateriell keinen zwingenden Einfluss auf Kauf / Nicht-Kauf habe. Darum konnte ich nicht nachvollziehen, warum meine Aussagen hier grenzwertig sein solle. Die Verwirrung war also wirklich nicht vorgespielt, sondern aufgrund meines Missverständnisses ehrlich.


    Ich erkenne jetzt aber durchaus, dass ich dich falsch verstanden hatte.

    Zitat

    Original von wolfgang
    Du willst mir doch nicht ernsthaft erklären dass man nur materielle Güter kaufen könne, wo ich doch hier den Begriff des immateriellen Gutes überhaupt erst eingebracht habe?

    Wolfgang, ich bin irritiert. Genau das Gegenteil habe ich geschrieben: Man kann alles kaufen: Sowohl materielle wie auch immaterielle Güter. Habe ich mich wirklich derart missverständlich ausgedrückt? Oder stehe ich jetzt total auf dem Schlauch?


    Zitat

    Bei einer Lizenz, die befristet vergeben wird und an ein Abo geknüpft ist, ist das Nutzungsrecht morgen weg wenn das Abo gekündigt wird. Aus mit dem Editieren der vorhandenen Projekte. Bei einer Lizenz die unbefristet vergeben wird kann das nicht passieren.

    Auch da, Wolfgang, genau das sag und kritisiere ich ja auch. Ich finde das genauso wenig akzeptabel wie du. Abo = Miete/Leasing. Wenn Abo weg, dann auch Nutzung weg. Anders als beim Kauf.


    Keine Ahnung, ob du nun ungenau gelesen oder ich derart missverständlich geschrieben oder falsch interpretiert habe. Nochmals: Ich bin der Eigentümer-Typ und nicht der Miete-Typ. Und das aus genau den Gründen, die du nennst: Ich will keine begrenzte (Abo-)Nutzung, sondern eine unbegrenzte (Eigentums-)Nutzung. Darum würde auch ich mich kaum je zu einem Abo bewegen lassen.


    Ich hoffe, das war nun unmissverständlich genug.

    Zitat

    Original von Sunbank
    Wenn du Besitzer der Software wärst, dann dürftest du damit alles machen was du willst.

    Auf keinen Fall: Besitzer sind nicht Eigentümer. Ein Besitzer darf mit der Sache nie tun, was er will. Im Übrigen findest du auf diese Überlegung auch Antworten im verlinkten Text. Ich verzichte auf weitere Zitate.


    Zitat

    Die Gültigkeit von Software ist dann sowieso dahin, wenn die Aktivierungsserver nicht mehr erreichbar sind, dann nützt dir dein ganzer "Besitz" nichts mehr. Oder wenn die Version nicht mehr unter einem aktuellen Betriebssystem läuft.

    Nicht die theoretische Gültigkeit an sich (im rechtlichen Sinn). Bloss die praktische Möglichkeit, die Software zu nutzen. Die Sache mit den Aktivierungsservern finde ich darum rechtlich extrem heikel. Man müsste hierzu wohl eine Musterklage führen: Ich kann mir vorstellen, dass das Gericht dem Hersteller eine zukunftsunsichere Methode wie die Aktivierungspflicht, die den Käufer an der Ausübung seiner Eigentumsrechte beispielsweise im Konkursfall des Herstellers einschränken könnte, nicht stützt. Denn das wäre wohl ein unzulässiger Eingriff in das Eigentumsrecht des Käufers.


    Anders dürfte sich die Sache mit einem veralteten Betriebssystem verhalten. Dafür kann der Hersteller ja nichts. Wenn du ein gekauftes Dieselfahrzeug als Eigentümer fährst, kannst du ja auch nicht gegen den Vekäufer vorgehen, wenn im ganzen Land kein Diesel-Treibstoff mehr erhältlich ist.


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    Ich gebe keine rechtsverbindlichen Hinweise. Meine Aussagen sind private Meinungsäusserungen und können fehlerhaft sein. Niemand kann sich darauf berufen.

    Wolfgang, man kann nicht nur materielle Güter kaufen (Kaufvertrag im rechtlichen Sinne des Wortes), sondern auch immaterielle. So schreibt ebenfalls Herr RA Dr. M. Michael König im oben verlinkten Artikel (Hervorhebung durch mich, wegen der Bedeutung, die ich dem Eigentum in meinem letzten Beitrag beimass):


    "Kaufverträge haben meistens Sachen im Sinne des Gesetzes, also körperliche Gegenstände, zum Gegenstand. In diesen Fällen spricht man von einem Sachkaufvertrag. Inhalt des Kaufvertrages ist die Übertragung des Eigentums an der Sache sowie des Besitzes von dem Verkäufer an den Käufer gegen Entgelt. [...] Gegenstand eines Kaufvertrages kann aber auch ein Recht, z.B. eine Kaufpreisforderung, sein. Dann liegt ein Rechtskauf vor."


    Im Übrigen bestätigst du das, was ich ja meine: Der Kauf einer Software bedeutet eine unbefristete Nutzungsmöglichkeit (eben Eigentumsübergang). Ein Abo mit befristeter Nutzungsmöglichkeit demgegenüber bedeutet eine Miete. Folglich kann der Hersteller mit einem Abo die Nutzung im Sinne der Lizenz, die in ihrer Formulierung jeweils einer Miete sehr nahe kommt, besser einschränken als mit einem Verkauf. Darin sehe ich ein wesentliches Interesse des Herstellers, lieber Abos zu verkaufen. Genau das stört mich. Genau darum bin ich der "Eigentümer-Typ" und nicht der "Mieter-Typ".

    Das ändert meines Erachtens nichts an dessen Gültigkeit. Das lässt sich beispielsweise aus dem berühmten Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall "Oracle gegen UsedSoft" vom Sommer 2012 bestätigt findet. Dort steht geschrieben (Hervorhebungen durch mich): "Stellt der Urheberrechtsinhaber seinem Kunden nämlich eine – körperliche oder nichtkörperliche – Kopie zur Verfügung, und schließt er gleichzeitig gegen Zahlung eines Entgelts einen Lizenzvertrag, durch den der Kunde das unbefristete Nutzungsrecht an dieser Kopie erhält, so verkauft er diese Kopie an den Kunden und erschöpft damit sein ausschließliches Verbreitungsrecht. Durch ein solches Geschäft wird nämlich das Eigentum an dieser Kopie übertragen. Somit kann sich der Rechtsinhaber, selbst wenn der Lizenzvertrag eine spätere Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr widersetzen."


    Ich bin kein Jurist. Nach meinen Basiskenntnissen im Recht sind die hervorgehobenen Stellen aber klare Hinweise dafür dass auch der EuGH eine Standardsoftware als Kauf einstuft. Andernfalls wäre ein Eigentum des Kunden daran wohl kaum möglich.


    Ferner gilt es zu beachten, dass die EULA in vielen Fällen gar nicht gilt.


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    Ich gebe keine rechtsverbindlichen Hinweise. Meine Aussagen sind private Meinungsäusserungen und können fehlerhaft sein. Niemand kann sich darauf berufen.

    Zitat

    Original von wolfgang
    Betriebswirtschaftlich wird das immer ein nichtmaterielles Wirtschaftsgut sein, und durchaus auch rechtlich als Lizenz gelten.

    Eben nicht. Softwarekauf dürfte als Sachkauf beurteilt werden. So ist etwa hier von RA Dr. M. Michael König zu lesen, dass "nach der mittlerweile überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Rechtswissenschaft Computerprogramme Sachen, also körperliche Gegenstände, darstellen." Daraus folgert der Autor, dass es keinen Hinderungsgrund gibt, "den dauerhaften und entgeltlichen Erwerb eines solchen als Kauf einer Sache und dessen nur zeitweise Überlassung als Miete einer Sache anzusehen". Und genau das ist meines Erachtens der Punkt: Mit den neuen Mietmodellen wollen die Hersteller mitunter weg vom Kaufvertrag hin zum Mietvertrag.


    Der zitierte Autor meint jedenfalls im Fazit: "Beschränkt man sich auf die mit den Anwendern/Endverbrauchern abgeschlossenen Verträge, so ist also festzustellen, daß deren Bezeichnung als "Lizenzvertrag" [...] schlichtweg unzutreffend ist."


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    Ich gebe keine rechtsverbindlichen Hinweise. Meine Aussagen sind private Meinungsäusserungen und können fehlerhaft sein. Niemand kann sich darauf berufen.

    Zitat

    Original von wolfgang
    [...] obwohl es in Wirklichkeit immer nur eine Lizensierung ist. Allerdings einmal auf Zeit und einmal unbefristet.

    Ich meine, das ist in dieser allgemeinen Aussage nicht korrekt. Meines Wissens sagt die Rechtssprechung derzeit, dass Lizenzen - so wie es die Hersteller einem Glauben machen wollen - nur bei Downloads auch als Lizenzen gelten. Programme, die ich auf einem Datenträger erwerbe, gelten demgegenüber als Kaufvertrag, und zwar unabhängig davon, was das EULA sagt. So ist es auch zulässig, auf Datenträger erworbene Programme als Gebraucht-Software weiterzuverkaufen, was bei Downloads definitiv nicht zulässig ist.


    Ich sehe gerade auch darin ein Argument, warum Hersteller ein Mietmodell schmackthaft machen wollen: Es ist in der Regel einzig als Download verfügbar und damit wahrscheinlich definitiv ein Linzenzvertrag.


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    Ich gebe keine rechtsverbindlichen Hinweise. Meine Aussagen sind private Meinungsäusserungen und können fehlerhaft sein. Niemand kann sich darauf berufen. Meine hier geäusserte Meinung stützt sich auf beispielsweise diese Quelle.

    Zitat

    Original von Wenzi
    Woran erinnert mich das alles doch nur ??? :teufel:

    Ich würde mich mit einem Mietmodell extrem schwer tun. Der Zwang zum Wechsel dorthin würde mich nach wie vor veranlassen, alternative NLE mit Kaufmodell ernsthaft zu prüfen. Zum einen will ich dem Hersteller nicht ausgeliefert sein (Stichwort: alte Projekte auch später bearbeiten können). Zum anderen bin ich psychologisch nicht der Miete-Typ, sondern der Eigentümer-Typ. Und was ich mir in dieser Form nicht leisten kann, das lasse ich lieber sein. Zwei Punkte muss ich MAGIX aber zugute halten:
    [list=1]
    [*]Noch bietet MAGIX das normale Kaufmodell als Alternative. Man wird also nicht zum Abo gezwungen, so wie in deiner "Erinnerung", Lothar.
    [*]Sollte ich bisher sowieso vom jährlichen Upgrade Gebrauch gemacht haben und die NLE auf einem zweiten Rechner (z. B. Notebook für unterwegs) nutzen wollen, dann wäre das Abomodell ganz klar ein finanzieller Vorteil für mich als Kunden.[/list=1]

    Zitat

    Original von elCutty
    So wurde zumindest in Vegas diese Funktion wieder ausgeschaltet. Ich halte das auch für vernünftig und richtig.

    Geht mir auch so. Mit Smart Rendering hatte ich in der Regel nur Probleme. Ich verzichte konsequent darauf.

    Zitat

    Original von Marco
    Ich vermute, in der Preisklasse unterhalb 100 Euro werden solche Kontrollinstrumente rar gesäht sein. Aber braucht die Zielgruppe die denn? Ästhetische Bildgestaltung und Korrektur geht auch ohne.

    Sehe ich auch so. Ich selber bin bisher ganz gut auch ohne diese Messgeräte ausgekommen. Natürlich würde ich sie schon auch nehmen, wenn ich sie geboten bekommen würde. Die eierlegende Wollmilchsau darf man für EUR 100 wohl nicht erwarten.


    VDL kann man übrigens mit dem VirtualDub-Plug-in "Color Tools" um ein WFM/Vectorscope erweitern. Ganz so komfortabel wie bei den "Grossen" wird das freilich nicht sein.

    Bis auf die Multimedia-Daten, die mir wenig schützenswert scheinen, die sehr gross sind und die ich unkompliziert teilen will, sind bei mir alle private Dateien verschlüsselt. Warum? Weil ich sie so (1.) bedenkenlos in der Cloud speichern und sichern kann, weil (2.) Missbräuche auf vielerlei Wege möglich sind, weil ich (3.) auch private Daten auf meinem Rechner mit Bezug zu anderen Menschen aus Respekt und Anstand ihnen gegenüber schützen will und - entscheidend - weil es (4.) schlicht so gut wie kein Aufwand ist, die Daten zu verschlüsseln.


    Ich verzichte auf die Eingabe eines Windows-Benutzerpassworts (das bietet ja ohnehin praktisch keinen Schutz). Dafür gebe ich nach dem Start des Rechners das Entschlüsselungspasswort im BoxCryptor ein.

    Zitat

    Original von Hans-Jürgen
    Hast du dir schon mal Gedanken über den gewaltigen Stromverbrauch der Speicherfarmen gemacht?

    Ich weiss um das "Problem". Ich meine aber, dass das nur bedingt für den Vergleich Cloud versus USB-Stick eine Rolle spielt. Grund: Der Stromverbrauch dürfte mit dem Speicherweg (auf Flash-Speicher bzw. über die "Telefonleitung") wenig zu tun haben, sondern wahrscheinlich viel mehr mit dem "Am-Laufen-Halten" der Festplatten im Rechenzentrum. Dabei gilt: Auch meinen USB-Stick müsste ich "in Betrieb nehmen", also mit Energie versorgen. Zudem müsste man fragen, wie gross der Energiebedarf aller USB-Sticks zusammen ist, die man im Rechenzentrum zusammenführen kann. Vielleicht gäbe es da sogar Synergien? Letztlich können wir das hier wohl nicht klären und vielleicht liege ich mit meinen energiebezogenen Gedanken falsch. In dieser Diskussion hier dürfte das aber eine untergeordnete Rolle spielen.


    Viel mehr finde ich es toll, wie viele Gedanke sich die Leute derzeit über den Datenschutz (nicht mit der Datensicherheit zu verwechseln) machen. In diesem Sinne gestatte ich mir, hier ein bisschen abzuschweifen und für mein Anliegen "Werbung" zu machen. Seit ein paar Monaten tragen alle meine Mails die folgende Signatur: "Mit Ihren Daten gehe ich sorgfältig um. Falls Daten dennoch in falsche Hände geraten sollten, lehne ich jegliche Haftung ab. Darunter fällt auch eine ungewollte Falschadressierung von E-Mails. Zum Schutz vor unbefugtem Lesen biete ich den kostenlosen verschlüsselten Nachrichtenaustausch mittels OpenPGP-Zertifikats. Informationen dazu finden Sie hier: http://bit.ly/16VGXul"


    Thunderbird ist ein kostenloser, genialier E-Mail-Client. Da kann Microsoft Outlook meines Erachtens einpacken. Ergänzt mit den ebenfalls kostenlosen Enigmail und GnuPG kann man seine Mails signieren und verschlüsseln. Das alles ist auch nicht sonderlich kompliziert. Downloads und Anleitungen findet man beispielsweise HIER. Es wäre toll, wenn bald alle Leute ihre Mails verschlüsseln würden. Das wäre der effektivste Weg, um ungebetenen Mitlesenden einen Riegel zu schieben. Das alles hat nur einen Haken: Verschlüsselung nützt nichts, wenn nicht auch der Kommunikationspartner einen Schlüssel verwendet. Also: probiert es doch mal aus!