Brennen von DVDs

  • Früher habe ich immer "printable" Rohlinge verwendet und die schön bedruckt.

    Das sah schön aus - ja. Einige Jahre lang habe ich für unseren Tanzverein eine Jahres-DVD bzw. 3 Jahre lang zusätzlich auch eine Blu-Ray erstellt. Zum Schluss waren es fast gleich viel Leute, die eine BD wollten. Gott sei Dank ließ aber mit dem Aufkommen der USB-Sticks das Interesse nach, denn das hat mich soviel Arbeit gekostet, dass ich das übrige Schneiden stark vernachlässigt hatte.


    Falls überhaupt lade ich heute nur noch alle paar Monate etwas auf YT hoch und stelle das auf privat. Den meisten reicht aber, wenn sie selbst mal 3 Minuten ihr Handy in den Raum halten um neue Tanzschritte aufzunehmen.


    Das Interesse an DVDs hat im Zeitalter von Streaming radikal nachgelassen. Im Sommer hatte ich bei einem Garagentrödel u.a. ca. 100 DVDs für je 1 € im Angebot. Davon bin ich kaum welche losgeworden. Dafür gingen ein paar alte LPs aus den 70ern zum gleichen Preis.

  • Falls überhaupt lade ich heute nur noch alle paar Monate etwas auf YT hoch und stelle das auf privat.

    Leider werden die Videos bei YouTube - "privat" urheberrechtlich genau so behandelt wie die öffentlichen und das macht es echt schwer, jemanden über diesen Weg privat ein Video zukommen zu lassen, in dem irgend welche Musik läuft - und sei es bei einem Volksfest oder so. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, durfte vor der EU-Urheberrechtsreform ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück in Videos für einige Sekunden laufen (ich glaube es waren 10 sec.), ohne dass eine Verletzung vorlag. Das war noch eine sinnvolle Lösung und finanziell geschadet hat das den Urhebern mit Sicherheit auch nicht. Aber das ist schon mal wieder ein anderes Thema.

  • vobe49 Warum lädst Du solche Videos nicht in Deine Cloud. Ich bin z.B. bei der Telekom und habe eine Gratis - Cloud von 15 GB (glaube ich). Das sollte reichen.

    Gruß aus dem Ahrtal! Michael

  • Habe ich noch nicht gemacht; ist aber tatsächlich überlegenswert. Frage ist, ob es beim Upload urheberrechtliche Prüfungen gibt oder ob man davon ausgeht, dass der User das rein privat zu verantworten hat. Bei der Weitergabe privater Videos, die urheberrechtlich geschützte Inhalte anderer Leute beinhalten, gibt es ja auch einige Bestimmungen, die teilweise aber recht schwammig sind wie: Weitergabe des Videos an eine geringe Anzahl Leute möglich wobei gering nicht definiert ist oder keine öffentliche Aufführung, wobei auch hier nicht ganz klar ist, was "öffentlich" bedeutet (z.B. ist eine Party zu Hause mit einigen Leuten schon öffentlich oder nicht).

  • In Clouds wird nichts kontrolliert und es wird auch keine Veränderung an der Datei vorgenommen, wie das bei YouTube wohl passieren kann.

    Gruß aus dem Ahrtal! Michael

  • Leider werden die Videos bei YouTube - "privat" urheberrechtlich genau so behandelt wie die öffentlichen

    Das stimmt, da steht dann auch Urheberrecht na und?



    und das macht es echt schwer, jemanden über diesen Weg privat ein Video zukommen zu lassen

    Bei meinem letzten Video kam folgende Meldung "Es wurden urheberrechtlich geschützte Inhalte gefunden. Du kannst Werbeeinnahmen mit den Urheberrechtsinhabern teilen. Dazu musst du die Monetarisierung aktivieren."

    In dem Fall will ich nichts teilen. auch wenn alles an den Urheberrechtsinhaber geht, muss ich das nicht öffentlich stellen. Die Tanzmusik ist fast immer mit einem Claim verbunden. Mehr als die Meldung kam aber nie und alle, denen ich den Link schickte, haben das Video gesehen.

    In seltenen Ausnahmefällen könnte es aber mal sein, dass dies nicht von der Einigung zwischen Gema und YouTube erfasst wird.

    Warum lädst Du solche Videos nicht in Deine Cloud.

    Das habe ich gelegentlich auch gemacht, aber manche Leute tun sich damit schwer, obwohl das eigentlich keine große Sache ist.

  • Ich habe eine Frage, ist das möglich Videos auf USB Sticks mit Start Menus so wie bei DVDs oder BD zu erstellen?.

    Viele Grüße, Andaluz

  • ist das möglich Videos auf USB Sticks mit Start Menus so wie bei DVDs oder BD zu erstellen?.

    Hi,


    jein...



    Also zunächst können Videos auch bestimmte Marker enthalten, die von einigen Playern (wie VCL) erkannt werden.

    Dann können diese Punkte "angesprungen" werden. Menüs gibt es da aber nicht.

    Und das können aber halt nicht alle Player erkennen und auch nicht alle NLEs können diese Marker überhaupt exportieren.



    Eine tatsächliche klassische Menüsteuerung ließe sich mit dem Programm TMPGEnc PGMX Creator verwirklichen.

    Das lässt sich dann aber nur über den passenden TMPGEnc PGMX Player absielen, der für Windows, Andriod und Apple kostenlos erhältlich ist.

    Wenn also die Wiedergabe auf einem Smart-TV mit Android-BS (z.B. Philips, oder Sony) erfolgt und dort dieser Player installiert wird, kann der Film dort direkt wiedergegeben werden. Auf anderen TV-Geräten müsste der die Wiedergabe von einem mobilen Gerät (Smartphone, Tablet, Laptop) erfolgen, welches mit dem TV gekoppelt wird, was aber eigentlich auch schnell zu realisieren ist.


    Ich habe PGMX eine Zeit lang selbst benuntzt. Aber heute besteht eigentlich kaum noch jemand mehr auf eine Menüführung.


    Innerhalb eines Films wurde die Kapitelauswahl auch früher nur sehr selten genutzt. Und wenn man mehrere Filme, oder irgendwelche "Bonus"-Inhalte hat, dann würde man diese heute als einzelne Datein ausgeben. Die Auswahl/Steuerung erfolgt dann über die im Gerät sowieso vorhandene Menüführung und die Fernbedienung. Das reicht nicht nur, sondern ist sogar viel bequemer.




    Gruß

    Peter

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  • Vielen Dank für eure schnelle Antworten, ich werde es mal probieren.

    Ich finde es trotzdem schon bei DVDs und BDs, gerade bei lange Videos, das man nur mit ein paar Schritte direkt kommt da wo man möchte.

    Gruß

    Andaluz

  • von daher finde ich ebend einen Mediaplayer praktisch, weil er *.isos von DVD/BD abspielen kann und i.d.R. auch sämtliche anderen gängigen Formate.

    Da hast Du natürlich recht.


    Aber auch da bist Du ja dann an die Beschränkungen gebunden, die das Medium DVD, bzw. BD vorgibt.

    Mit einer .mp4-Datei (H.264/AVC oder H.265/HEVC) hast Du einfach mehr Möglichkeiten und letztlich eine höhere Qualität.


    Aber wie Du ja auch schon schreibst, lassen diese sich ja auch über einen Mediaplayer abspielen.



    Die meisten Router lassen ja aber auch die Anbindung eines USB-Netzwerkspeichers zu. Das muss also nicht unbedingt nur ein USB-Stick sein, sondern kann z.B. auch eine SSD sein, wie z.B. einer vom Format her kleine Samsung T5.


    Diese können dann im heimischen Netzwerk als Medienlaufwerk freigegeben werden, so dass die Smart-TV-Geräte direkt auf diese zugreifen können. Insoweit kann man sich ein gesondertes "Abspielgerät" eigentlich sparen.

    Hier wäre nur zur beachten, dass der/die TVs möglichst per LAN-Kabel am Router angeschlossen werden. Denn über WLAN ist nicht immer der notwendige Datendurchsatz gegeben.



    Gruß

    Peter

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  • DVD Qualität muss man sich ja nicht mehr antun.

    Wenn ich Menschen einen Videoabend zumuten will, habe ich auf einem USB Stick die Film(teile) nummeriert.

    Dann spielt der Player einen nach dem anderen ab, aber ich kann immer dazwischen gehen und zum nächsten (oder übernächsten) Film zu gehen.

  • von daher finde ich ebend einen Mediaplayer praktisch, weil er *.isos von DVD/BD abspielen kann und i.d.R. auch sämtliche anderen gängigen Formate.

    So arbeite ich auch. Für einige, wie den Egreat A5/A10 (u.a.) gibt es auch die Posterwall mit der zusätzlichen Darstellung einzelner Videos mit deren Kapiteln. Das ist besonders bei längeren Videos sehr hilfreich.


    Egreat_Menue_sml.jpg


    Eine Option kann auch der Kodi-Player sein, der ähnliches bietet.

    LG
    Peter

  • Diese können dann im heimischen Netzwerk als Medienlaufwerk freigegeben werden, so dass die Smart-TV-Geräte direkt auf diese zugreifen können. Insoweit kann man sich ein gesondertes "Abspielgerät" eigentlich sparen.

    Netzwerkspeicher stellen zwar die Daten zur Verfügung, aber abspielen muß sie dann immer noch der TV - spätestens bei isos dürfte der interne TV-Player aber streiken. Ein Mediaplayer muß ja auch nicht zwangsläufig einen eigenen (Massen-)Speicher besitzen, sondern lediglich den Zugriff auf die Daten entweder vom Netzwerk oder externen Speicher (USB,SSD etc) haben.


    Mein Egreat10 kann auch Menüs von isos anzeigen und entsprechend navigieren.

  • Netzwerkspeicher stellen zwar die Daten zur Verfügung, aber abspielen muß sie dann immer noch der TV - spätestens bei isos dürfte der interne TV-Player aber streiken.

    Ja, ISO-Dateien können die TVs nicht wiedergeben, aber ist das denn wirklich notwendig?

    Man hat es doch selbst in der Hand nach welchem Format man ausgibt.


    Und die gängigen Dateiformate können die Smart-TVs wirklich auch selber sehr gut abspielen.

    Wenn man dann deren Bedienung, bzw. Menüführung hat, braucht man auch kein DVD-Menü mehr, das wäre doppelt gemoppelt...



    Gruß

    Peter

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  • Man hat es doch selbst in der Hand nach welchem Format man ausgibt.

    Damit hatte ich vornerhmlich im Auge, daß man nunmal vorhandene DVDs nicht nochmal anfängt umzurechnen, was ganz sicher nicht besser wird. Bequemer ist es allemal, wenn man viele iso's auf einem Player hat, anstatt die Wechselei mit den optischen Scheiben auf einem (Hardware-)DVD-Player. Man kann ebend auch schnell wie auf eine Bibliothek zurückgreifen.

  • Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, durfte vor der EU-Urheberrechtsreform ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück in Videos für einige Sekunden laufen (ich glaube es waren 10 sec.), ohne dass eine Verletzung vorlag.

    Es war immer ein Märchen, dass einige Sekunden von rechtlich geschützten Material frei verwendet werden durften. Es wurde dazu auch nichts neu geregelt. Es genügen schon einige Takte, um evtl Leistungsschutz- und/oder Urheberrechte zu verletzen.

  • Bei der Weitergabe privater Videos, die urheberrechtlich geschützte Inhalte anderer Leute beinhalten, gibt es ja auch einige Bestimmungen, die teilweise aber recht schwammig sind wie: Weitergabe des Videos an eine geringe Anzahl Leute möglich wobei gering nicht definiert ist oder keine öffentliche Aufführung, wobei auch hier nicht ganz klar ist, was "öffentlich" bedeutet (z.B. ist eine Party zu Hause mit einigen Leuten schon öffentlich oder nicht).

    Die geltenden Regeln sind sehr einfach und ziemlich eindeutig:

    Die Anzahl der Empfänger oder eine kommerzielle/nicht-kommerzielle Nutzung spielen keine Rolle.

    Entscheidend ist ausschließlich, ob rechtlich geschützte Musik öffentlich oder nicht-öffentlich vorgeführt/wiedergegeben wird.
    Was „nicht-öffentlich“ ist, hat die GEMA sehr einfach definiert: Alle Empfänger/Nutzer eines geschützten Musikstücks müssen in einer besonderen Beziehung zueinander stehen. ZB Vereinsmitglieder oder befreundete Partygäste sind eine „nicht-öffentliche“ Runde. Und alles andere ist eine „öffentliche“ Nutzung. ZB ist eine geschlossene Hochzeitsgesellschaft mit 150 geladenen Gästen eine nicht-öffentliche Veranstaltung, ein Film-Wettbewerb mit Zugang für Jedermann ist eine „öffentliche“ Vorführung, auch wenn dort nur 5 Personen zuschauen.

  • Danke für die Info !